Gesetze / Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

SVRV

§ 5 Belegpflicht

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Alle Buchungen müssen belegt sein; bei Eröffnungs- und Abschlußbuchungen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Es ist sicherzustellen, daß eine nochmalige Verwendung von Belegen ausgeschlossen ist.

←§ 4 →§ 6