Gesetze / Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
SVRV§ 5 Belegpflicht
Stand: 10.06.2019
Alle Buchungen müssen belegt sein; bei Eröffnungs- und Abschlußbuchungen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Es ist sicherzustellen, daß eine nochmalige Verwendung von Belegen ausgeschlossen ist.
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- LSG NRW, 06.04.2022 – L 11 KR 33/21 KLZitiert von 1
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